Der Begriff der „Mediation“ kommt aus dem Englischen. Seinen Ursprung hat er jedoch im Spätlateinischen, wo Mediation friedensstiftende, versöhnende Vermittlung bedeutet. In der Rechtspflege wird der Begriff der „Mediation“ für die Erarbeitung einer außergerichtlichen Konfliktlösung unter den Betroffenen verwendet. In einem Mediationsverfahren geht es um die transparente Suche nach einer Problemlösung, die bei den Beteiligten auf ein Maximum an Akzeptanz stößt.