Existenzgründer, die zuvor arbeitslos waren und Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch erhalten haben, erhalten seit dem 01. Oktober 2008 einen KfW-Beratungszuschuss „für Gründungen aus der Arbeitslosigkeit“. Dieses neue Förderinstrument kann innerhalb des ersten Jahres nach der Gründung beantragt werden. Der Zuschuss beträgt maximal 3.600 Euro. Bundesweit wird die Förderung in Form eines Zuschusses in Höhe von 90 Prozent des Beratungshonorars für ein Gründungscoaching gewährt.