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100 % Förderung bei Gründung aus Arbeitslosigkeit

Existenzgründer, die zuvor arbeitslos waren und Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch erhalten haben, erhalten seit dem 01. Oktober 2008 einen KfW-Beratungszuschuss „für Gründungen aus der Arbeitslosigkeit“. Dieses neue Förderinstrument kann innerhalb des ersten Jahres nach der Gründung beantragt werden. Der Zuschuss beträgt maximal 3.600 Euro. Bundesweit wird die Förderung in Form eines Zuschusses in Höhe von 90 Prozent des Beratungshonorars für ein Gründungscoaching gewährt. Der Existenzgründer muss daher nur 10 Prozent, also 400 Euro selbst zahlen. In „begründeten Fällen“ kann sogar dieser Eigenanteil bei Hartz-IV-Empfängern als „Sonstige Weitere Leistungen“ gemäß § 16 Abs. 2 S. 1 SGB II von der Arbeitsagentur übernommen werden. Der Gesamtzuschuss steigt damit von maximal 3.600 Euro auf 4.000 Euro! Entscheidend ist, dass das Coaching vom Leistungsträger als notwendig und sinnvoll eingestuft wird. Ein Rechtsanspruch auf diese Leistung besteht jedoch nicht.

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