Leitfaden zur Impressumspflicht

Andreas Galatas's picture

Bochum, 07.10.2008
Das Bundesjustizministerium hat einen Leitfaden zur Impressumspflicht erstellt und auf der Webseite des Ministeriums eingestellt.

Der neue Leitfaden des Bundesjustizministeriums soll Fragen beantworten wie: Wann besteht eine Anbieterkennzeichnungspflicht? Welche Angaben sind im Impressum zu machen und wie ist dieses zu gestalten? Konkret soll er Gewerbetreibenden mit einem Internet-Auftritt helfen, ihre Anbieterkennzeichnung (auch Impressum genannt) nach den gesetzlichen Anforderungen des Telemediengesetzes (TMG) zu gestalten. Dafür wurde unter anderem ein Musterimpressum auf der Website des Ministeriums eingestellt.

Unternehmen, die Waren und Dienste im Internet anbieten, könnten jetzt auf einen Blick erkennen, was sie bei der Selbstauskunft nach dem Telemediengesetz zu beachten hätten. Damit trüge der Leitfaden in einem Bereich, in dem Abmahnungen häufig vorkommen, zur Rechtssicherheit bei. Dies könne zwar im Einzelfall eine rechtliche Beratung nicht ersetzen, helfe aber, die bestehenden Pflichten überhaupt zu erkennen. Der Leitfaden soll allerdings nur als Orientierung dienen, rechtsverbindlich sei er nicht.

Link: http://www.bmj.de/musterimpressum

Ebenfalls hilfreich ist eventuell mein Artikel "Was gehört eigentlich in ein ordungsgemäßes Impressum?":
http://www.advonet.eu/de/content/was-gehoert-eigentlich-in-ein-ordnungsg...