Weg frei für GmbH-Reform
In seiner Sitzung vom 19. September 2008 hat der Bundesrat über das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) beraten. Wie erwartet hat der Bundesrat auf sein Recht ein Vermittlungsverfahren einzuleiten verzichtet (wie es bei einem Einspruchsgesetz möglich wäre) und damit den Weg für die größte GmbH-Reform seit 1892 geebnet. Das Gesetz soll bereits am 1. November 2008 in Kraft treten.
Einer der Kernpunkte der Modernisierung ist die Vereinfachung und Beschleunigung von Unternehmensgründungen in Deutschland, um gegenüber ausländischen Rechtsformen wie der britischen Limited wieder an Attraktivität zu gewinnen. Dabei sind zwei Änderungen besonders erwähnenswert. Erstens die Einführung einer neuen Variante der GmbH ohne Mindeststammkapital, der sogenannten „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“, und zweitens die Möglichkeit einer vereinfachten Unternehmensgründung durch den Gebrauch standardisierter Musterprotokolle sowohl für die Gründung einer haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft (UG) als auch einer GmbH. Das neue Musterprotokoll kann in den nächsten Tagen auf dieser Seite herunter geladen werden.
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